Zum Inhalt springen

Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten

Eine Beispielrechnung für einen Spitzenverdiener

Beispiel: ledig, 200.000 EUR zu versteuerndes Einkommen, 8 % Kirchensteuer

Eine Beispielrechnung für einen Spitzenverdiener
Kaufpreis für eine Photovoltaikanlage incl. Anschaffungs- und Herstellungsnebenkosten 200.000 EUR
Jahr 1: möglicher Investitionsabzugsbetrag:[br] (50 % von 200.000 EUR) 100.000 EUR
Jahr 2: Sonder-Abschreibung[br] (50 % von 100.000 EUR) 50.000 EUR
lineare Abschreibung 5 % (ab Anschaffung) 2.500 EUR
steuerlich abzugsfähige Gesamtbeträge[br] in der Investitionsphase – Jahr 1 und 2 152.500 EUR
Steuereffekt für Spitzenverdiener – Jahr 1 und 2 ca. 70.000 EUR

Digitales Steuerberechnungskonzept mit Einkommensberichterstattung, MwSt, Budgetkontrolle, Online-Zahlungen und moderner Buchführung für Wirtschaft und Finanzen.

Solarinvestments können ersparte Steuern in eigenes Vermögen umwandeln

Beispiel: ledig, 250.000 EUR zu versteuerndes Einkommen, 8 % Kirchensteuer

VORHER NACHHER
Steuern:
109.500 EUR
Steuern:
43.000 EUR Vermögensbildung:
66.500 EUR
verfügbare Liquidität:
140.500 EUR
verfügbare Liquidität:
140.500 EUR

 

Anmerkung:
Ein Spitzenverdiener mit 250.000 EUR zu versteuerndem Einkommen zahlt 109.500 EUR Steuern. Bei einem zusätzlichen Solarinvestment verringert sich die Steuerzahlung auf 43.000 EUR. Die 66.500 EUR Steuerersparnis fließen in die Solaranlage und somit in die eigene Vermögensbildung.

Spitzenverdiener profitieren von 3 steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten

Mann im Anzug lehnt sich entspannt mit verschränkten Händen hinter dem Kopf zurück und blickt durch ein sonniges Bürofenster – Photovoltaik Investment Vorteile
Vorteil 1:

Investitionsabzugsbetrag (IAB) – 50 %!
(Jahr 1)

Ein Steuerpflichtiger kann ohne weitere Angaben für eine geplante Investition in sog. bewegliche Wirtschaftsgüter ( z.B. Maschinen) die Investition zu 50 % steuerlich geltend machen. Dies erfolgt über einen sog. Investitionsabzugsbetrag.

Nach Bildung dieses Investitionsabzugsbetrages hat ein Steuerpflichtiger 3 Jahre Zeit zu investieren, d.h. er kann 3 Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben. Ihr persönlicher Steuerberater erklärt gerne, wie das geht. Solaranlagen sind steuerrechtlich als „bewegliche Wirtschaftsgüter“ einzustufen.

Daher können Investoren von Solaranlagen bis zu 50 % der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Der Investitionsabzugsbetrag ist auf 200.000 EUR pro bewegliches Wirtschaftsgut begrenzt.

Person wirft eine Münze in ein Sparschwein im Gegenlicht der Sonne
Vorteil 2:

Zusätzlich Sonder-Abschreibung
von 50 % (§ 7g Abs. 5 EStG) (Jahr 2)

Weitere 50 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung und/oder den vier folgenden Jahren geltend gemacht werden. Da diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung fest zu legen ist, ergibt sich ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument.

Weißes Sparschwein auf einem Stapel Goldmünzen vor grünem Hintergrund – in Photovoltaik investieren
Vorteil 3:

Zusätzlich lineare Abschreibung
von 5 % p. a. für verbleibenden Restwert

Fazit:

Insgesamt können in den ersten beiden Jahren im Idealfall ca. 75 % der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. Für Spitzenverdiener bedeutet dies, dass das Finanzamt ca. 35 % zur Solaranlage beisteuert!

Wichtiger Hinweis:
Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihren Steuerberater. Er ist der steuerliche Fachmann Ihres Vertrauens. Die steuerlichen Auswirkungen einer Investition in eine Photovoltaikanlage hängen von den persönlichen steuerlichen Verhältnissen des Anlegers ab, insbesondere von dem anwendbaren Einkommensteuertarif, dem gültigen Steuersatz und der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Diese Internetseite trifft daher keine verbindlichen Aussagen über die steuerlichen Auswirkungen einer Investition in eine Photovoltaikanlage durch den konkreten Anleger.